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Das Amt in der Kirche - Diakon Anianus

Das Amt in der Kirche

4. April 2013 von

Auf die Frage ,,Wer ist Kirche?" hätte in Bayern vor 50 Jahren die Antwort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gelautet: Der Pfarrer. Eine persönliche Umfrage bei zahlreichen Katholiken der entsprechenden Altersstufe hat mir dies bestätigt. (Einige wenige Male wurden auch der Kaplan, der Bischof oder der Papst genannt.) Man gehörte zwar der katholischen Kirche an, der ,,normale" Katholik war sich in der Regel kaum bewusst, dass er durch die Taufe selbst Kirche ist.

Soweit ein Grundbefund aus der Zeit vor dem II. Vatikanischen Konzil. Zugleich zeichneten in diesen Jahren in der Theologie und in katholischen Bünden und Gruppen Entwicklungen ab, die zu einem neuen Verständnis der Kirche führten. Romano Guardini brachte dies in die Worte: Die Kirche erwacht in den Seelen.

Das II. Vatikanische Konzil (1962-1965) stellte sich der Aufgabe, die Botschaft des Evangeliums für die heutige Zeit (,,agg1ornamento") auszusagen. Dabei griff es in seinen Beschlüssen viele dieser neuen Impulse auf. Der Weg zu diesen Beschlüssen war ein langer, intensiver und spannungsreicher Prozess mit z.T. sehr kontroversen Debatten und einem intensiven Ringen um einen breiten Konsens, damit die Konstitutionen und Dekrete des Konzils als tragfähige Eckpunkte für das Glaubensleben in der heutigen Zeit dienen konnten.

Hier soll der Blick auf fundamentale ekklesiologische Aussagen der Dogmatischen Konstitution über die Kirche Lumen gentium (= LG) gerichtet sein, wie sie in den Nummern l-29 entfaltet werden.

 Amtsfrage in Lumen Gentium

 

Von Beginn an zeigt sich ein grundlegend neuer Akzent: Die traditionelle Lehre von der Kirche ging von der Darlegung des kirchlichen Amtes aus. Lumen gentium setzt bei der Aussage an, dass die Kirche ein Mysterium ist §r. l-8). Sie ist ,,in Christus gleichsam das Sakrament, das heißt Zeichen und Werkzeug für die innigsten Vereinigung mit Gott wie für die Einheit der ganzen Menschheit." (LG 1). Daran schließt das Kapitel mit der Überschrift ,,Das Volk Gottes“ (Nr. 9-17) an. Vorbereitet durch die Berufung Israels zu Gottes eigenem Volk hat dieser Gott in Jesus Christus einen neuen und vollkommenen Bund gestiftet und ,,sich aus Juden und Heiden ein Volk berufen, das nicht dem Fleische nach zur Einheit zusammenwachsen und das neue Gottesvolk bilden sollte" (LG 9). Das Charakteristische dieses Neuen Volkes Gottes ist, dass alle, die in der Taufe in Christus wiedergeboren sind, in der gleichen Würde und im gemeinsamen Priestertum der Gläubigen verbunden sind (vgl. LG l0). Al1e haben prinzipiell Anteil am prophetischen, priesterlichen und königlichen Amt Christi. Dieses Allen Gemeinsame liegt dem späteren Unterschieden zwischen Laien und Amtsträgern voraus und wird durch Nichts eingeschränkt. Das ,,Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum" ist davon nicht nur dem Grade nach, sondern dem Wesen nach unterschieden (LG 1 0).

Erst im 3. Kapitel nimmt das Konzil ,,Die hierarchische Verfassung der Kirche, insbesondere das Bischofsamt" §r. 18-29) in Blick. Die Hierarchie innerhalb der Kirche, also das spezifische Amt ist keine für sich unabhängige Institution. Es steht ganz im Dienst des Volkes Gottes und hat für sein Wohl zu sorgen (vgl. LG 18;. 4rrr, ist innerhalb der Kirche immer Dienst (vgl. LG 24) und es verfehlt seine Bestimmung, wenn es nicht dieser Maßgabe Christi fo1gt. Es kommt durch Christus, der die Apostel berufen hat, aus göttlicher Einsetzung und wird ,, in verschiedenen Ordnungen ausgeübt von jenen, die schon seit alters Bischöfe, Priester und Diakone heißen" (LG 28). Die zentrale Bedeutung kommt den Bischöfen als den Nachfolgern der Apostel zu. Das Konzil entwickelt unter ausdrücklichem Bezug auf das I. Vatikanische Konzil, das die Lehre vom päpstlichen Primat entfaltet hatte, eine Theologie des Bischofsamtes. Es lehrt, dass ,,durch die Bischofsweihe die Fülle des Weihesakramentes übertragen wird. (LG 21). Sie tragen die Hauptverantwortung in der Leitung der der Herde Christi und tun dies ,,als Lehrer in der Unterweisung, als Priester im heiligen Kult, als Diener in der Leitung' (LG 20). Diesen amtlichen Dienst an der Gemeinschaft den neuen Gottesvolkes üben sie ,,zusammen mit ihren Helfern, den Priestern und den Diakonen aus:“ (ebd.). Entsprechend der Stellung des Petrus unter den Aposteln bilden die Bischöfe ein durch die sakramentale Weihe verbundenes Kollegium, das zusammen und (nur) in Übereinstimmung mit dem Bischof von Rom ,,Träger der höchsten und vollen Gewalt über die ganze Kirche (ist)" (LG 33).

Walter Kasper sieht in dieser Beschreibung des Bischofsamtes als der Fülle des Weiheamtes eine kopernikanische Wende gegenüber der mittelalterlichen Tradition und damit eine Erneuerung des altkirchlichen sakramentalen Verständnisses des Bischofsamtes, (W. Kasper, Katholische Kirche. Wesen Wirklichkeit Sendung, Freiburg 2011, S. 330). Im Dekret ,,Christus Dominus über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche“ wird diese Lehre über das Bischofsamt auf die die Gesamtkirche und die Leitung der Diözesen hin entfaltet.

Allein der textliche Umfang der Darlegung des Bischofsamtes macht seine Gewichtung gegenüber den anderen Stufen des Weihesakramentes (Priester, Diakone) deutlich. Beiden wird jeweils nur eine Nummer gewidmet §r. 28 und 29).

 Die Priester

 

Aufgrund der Priesterweihe sind die Priester Jesus Christus gleichförmig und sind mit den Bischöfen in der priesterlichen Würde verbunden (LG 28). Da sie jedoch nicht die höchste Weihestufe besitzen, hängen sie ,,in der Ausübung ihrer Gewalt von den Bischöfen ab", denn ,,unter der Autorität des Bischofs heiligen und leiten sie den ihnen zugewiesenen Anteil der Herde des Herrn" (ebd.). Auch wenn die Rückbindung der Priester an den Bischof deren Autorität Grenzen setzt, so kommt die Bedeutung des Dienstamtes des Priesters doch auch dadurch zum Ausdruck, dass das Konzil ihm zwei weitere ausführliche Dekrete widmet: Das ,,Dekret über Dienst und Leben der Priester" (Presbyerium ordinis) und das ,,Dekret über die Ausbildung der Priester" (Optatam totius). Darin wird sowohl die Verbundenheit des Priester mit Jesus Christus durch das Weihesakrament wie auch die Hinordnung auf den Bischof als den Inhaber der Fülle des Weihesakramentes verwiesen, wobei sie ,,als ihre notwendigen Helfer und Ratgeber im Dienstamt der Belehrung, der Heiligung und der Leitung des Gottesvolkes zu betrachten sind" (Presbyterium ordinis Nr. 7).

Der Diakon

 

Dieser dritten Stufe des Dienstamtes widmet das Konzil nur einen Absatz (LG Nr. 29). Es betritt mit der Wiederbelebung des Ständigen Diakonates Neuland und hält sich deshalb mit klaren inhaltlichen Äußerungen zurück. Die Aussage, dass die Diakone durch die ,,Handauflegung“ nicht zum Priestertum, sondern zur Dienstleistung empfangen"'(Lc 29) wird nur durch folgenden Satz nur andeutungsweise etwas näher bestimmt in ihnen grundsätzlich Aufgaben in allen drei Grunddiensten der Kirche, der Liturgie, der Verkündigung und der Diakone/Caritas zugewiesen: ,,Mit sakramentaler Gnade gestärkt, dienen sie dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebenstätigkeit in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium" (ebd.). Damit macht das Konzil klar, dass der Diakonat zum sakramentalen Ordo gehört und damit Anteil am dreifachen Dienst des Amtes hat.

Abschließend kann gesagt werden, dass das II. Vatikanische Konzil mit dem Bild des (pilgernden) Gottesvolkes das Amt in einen neuen Zusammenhang stellt. Das Umfassende ist das neue Gottesvolk, in den alles einzuordnen ist. In diesem Ganzen hat das hierearchische Amt in seiner dreifachen Gestalt eine Dienstaufgabe für dieses Gottesvolk. In diesen Dienst besteht sein Wesen und erst durch diesen Bezug zum Volk bekommt es seinen Sinn. Das ganze Volk der in der Taufe Wiedergeborenen ist also Kirche.

Dr. Franz Reger

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